Steuerbonus
Als Alternative zur Förderung durch das BAFA und die KfW besteht die Möglichkeit, energetische Sanierungsmaßnahmen bei selbst genutztem Wohneigentum steuerlich fördern zu lassen.
Vergleichbar mit BAFA- und KfW-Förderung (Link zu "Effizienzhaus (KfW)" bzw. "Einzelmaßnahmen (BAFA)") können sowohl Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle als auch der Heizungstausch steuerlich berücksichtigt werden.
Über die Steuererklärung können insgesamt 20 % der Investitionskosten (bis zu 40.000 Euro) zurückerstattet werden.
Zudem kann in diesem Zuge auch die energetische Fachplanung und Baubegleitung steuerlich abgesetzt werden (zu 50 %).