Fördermittel

Energieberatung(Beratungsberichtinkl.iSFP)

Energieberatungen für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratungen, individueller Sanierungsfahrplan ‑ kurz iSFP) werden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert.

Für den entsprechenden Beratungsbericht inklusive eines iSFPs erhalten Sie als Hauseigentümer bis zu 50 % des Beratungshonorars als Zuschuss (max. 650 Euro für Ein- oder Zweifamilienhäuser und 850 Euro für Wohngebäude mit drei und mehr Wohneinheiten).

Zusätzlich können Sie bei der Präsentation der Ergebnisse in einer Wohnungseigentümerversammlung bis zu 250 Euro erhalten.

Grundsätzlich erhalten Sie für eine Einzelmaßnahme an der Gebäudehülle oder einer Heizungsoptimierung eine Förderung durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) nach den vorgeschlagenen Sanierungsschritten aus dem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) einen sog. iSFP‑Bonus von 5 %, sodass die Förderung dieser Maßnahmen durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) durch das BAFA auf 20 % steigt. Auch steigen mit einem iSFP die förderfähigen Investitionskosten von 30.000 auf 60.000 Euro pro Kalenderjahr und Wohneinheit.

Energieeffizienz auch bei Altbauten:

Maßnahmenpakete im Überblick:

Der nebenstehende Sanierungsfahrplan stellt anschaulich den Ausgangszustand (Ist-Zustand) Ihres Hauses vor der Sanierungsmaßnahme dar. Er zeigt die empfohlenen Maßnahmenpakete für die schrittweise energetische Sanierung bis hin zum finalen Effizienzstand einschließlicher der zu erwartenden Kosten und Förderungmöglichkeiten. Die farblichen Abstufungen spiegeln dabei die Energieeffizienz wider ‑ von rot (gering, unsaniert) zu grün (hoch, vollsaniert).
So können jährlich Einzelmaßnahmen mit Sanierungskosten bis zu 60.000 Euro pro Wohneinheit gefördert werden.

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